BEG-Förderung: Zuschuss für energetische Sanierung nutzen

Sie planen neue Fenster, eine moderne Haustür oder außenliegenden Sonnenschutz wie Rollläden, Raffstores oder Fenstermarkisen? Dann kann sich ein Blick auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, lohnen.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden bestimmte energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden bezuschusst. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle – also unter anderem der Austausch oder erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
Bei Rollo-Engelhardt unterstützen wir Sie bei der Auswahl passender Produkte und zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Förderung grundsätzlich achten müssen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Förderung für Fenster, Haustüren und außenliegenden Sonnenschutz möglich
- 15 % Förderung des Investitionsvolumens
- mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) +5% höhere Förderung möglich
- Mindestinvestition: 300 € brutto
- max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit (mit iSFP max. 60.000 €)
- Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
- Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
- Energieeffizienz-Experte (Energieberater) erforderlich
- Kosten für Energieberater können zusätzlich mit 50 % gefördert werden
Welche Produkte werden gefördert? Unser Fachsortiment für Ihr Zuhause
Im Bereich unserer Leistungen sind insbesondere folgende Maßnahmen interessant:

Außenliegender Sonnenschutz & Rollläden (Sommerlicher Wärmeschutz)
Gefördert werden kann der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Dazu können je nach Ausführung und technischer Planung gehören:
- Raffstores / Außenjalousien
- Rollläden
- Fenstermarkisen
- außenliegende Verschattungssysteme an Fenstern oder Glasflächen
- motorisierte oder automatisierte Sonnenschutzlösungen, wenn sie die technischen Förderanforderungen erfüllen
Wichtig ist: Die konkrete Förderfähigkeit muss immer objektbezogen geprüft werden. Bei Sonnenschutz ist insbesondere entscheidend, dass die Maßnahme den sommerlichen Wärmeschutz verbessert und die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Das BAFA nennt ausdrücklich den sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung als Fördergegenstand.

Neue energetische Fenster & Fenstertausch
Neue Fenster können gefördert werden, wenn sie die energetischen Anforderungen erfüllen und fachgerecht eingebaut werden. Das BAFA führt die Erneuerung, den Ersatz oder erstmaligen Einbau von Fenstern ausdrücklich als förderfähige Maßnahme an der Gebäudehülle auf.
Neue Fenster können dazu beitragen, Wärmeverluste zu reduzieren, Zugerscheinungen zu verringern, den Wohnkomfort zu erhöhen und die energetische Qualität des Gebäudes zu verbessern. Die Förderfähigkeit hängt unter anderem davon ab, ob die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Dazu gehören bei Fenstern insbesondere energetische Kennwerte sowie der fachgerechte Einbau. In der Praxis ist hier vor allem der Uw-Wert des gesamten Fensters relevant – also nicht nur der U-Wert des Glases, sondern Fenster inklusive Rahmen und Verglasung.

Moderne, einbruchsichere Haustüren
Auch der Austausch oder erstmalige Einbau von Außentüren kann im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahme förderfähig sein. Dazu zählen insbesondere energetisch hochwertige Haustüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle.
Eine moderne Haustür kann Wärmeverluste reduzieren, die Dichtigkeit verbessern, den Eingangsbereich optisch aufwerten und je nach Ausstattung auch Sicherheit und Komfort erhöhen. Für die Förderung sind jedoch nicht Design oder Ausstattung allein entscheidend, sondern die energetischen Anforderungen und die korrekte Einbindung in die Gebäudehülle.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit eine Förderung grundsätzlich möglich ist, müssen mehrere Punkte zusammenkommen:
Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein. Bei der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gilt, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen muss.
Die Maßnahme muss technisch förderfähig sein. Bei Fenstern und Haustüren betrifft das insbesondere die energetischen Kennwerte und den fachgerechten Einbau. Beim außenliegenden Sonnenschutz geht es vor allem um den sommerlichen Wärmeschutz, die außenliegende Anordnung, die optimierte Tageslichtversorgung und den entsprechenden technischen Nachweis.
Außerdem muss ein Energieeffizienz-Experte (Energieberater) eingebunden werden. Dieser prüft die Maßnahme, erstellt die technische Projektbeschreibung und stellt die notwendige TPB-ID für die Antragstellung bereit. Bei der Auswahl eines passenden Energieberaters unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns einfach an.
Vor der Antragsstellung muss zwischen Ihnen und uns ein Leistungsvertrag geschlossen werden. Dieser beinhaltet das geplante Datum der Umsetzung sowie eine aufschiebende Bedingung der Förderzusage. Die Maßnahme darf nicht vor Antragsstellung begonnen oder durchgeführt werden!
In 5 einfachen Schritten zu Ihrer Förderung
1. Beratung & Produktauswahl
Sie besuchen unsere Ausstellung in Roth oder vereinbaren einen Vor-Ort-Termin. Wir planen Ihre neuen Fenster, Türen oder den Sonnenschutz.2. Abschluss Vertrag mit aufschiebender Bedingung
Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot und schließen einen Vertrag ab, der eine aufschiebende Bedingung bezüglich der Förderzusage sowie das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthält.3. BAFA-Antragsstellung
Ihr Energieberater erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB) und reicht Ihren Antrag online im BAFA-Portal ein.4. Zuwendungsbescheid
Nach Prüfung Ihres Antrags durch die BAFA erhalten Sie im Falle eines positiven Bescheids Ihren Zuwendungsbescheid.5. Umsetzung der Maßnahme
Wir setzen die Maßnahme bei Ihnen um und montieren Ihre Fenster, Haustüre oder außenliegenden Sonnenschutz sauber und fachgerecht.5. Verwendungsnachweis & Auszahlung
Nach der Fertigstellung und Bezahlung unserer Rechnung erstellt der Energieberater den Technischen Projektnachweis (TPN) und reicht ihn inkl. aller weiteren Unterlagen mit dem Verwendungsnachweis bei der BAFA ein. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises veranlasst die BAFA die Auszahlung des gewährten Zuschusses.
